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Rechtliche Hinweise

Zweckdienliche Informationen gemäß § 63 Abs. 7 WpHG

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Information über verbundene Unternehmen

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Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung):

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Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung:

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Informationen gemäß Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/2033 zur Vergütung:

Bezüglich der der Informationen gemäß Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/2033 zur Vergütung verweist die CORESTATE Bank GmbH auf die Ausführungen des jeweiligen Aufsichtsrechtlichen Offenlegungsberichts, welcher im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?0) abrufbar ist.

Vorvertragliche Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung):

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Veröffentlichung der wichtigsten Handelsplätze (Top 5 Report) und Informationen zur Ausführungsqualität

Gemäß § 82 Abs. 9 WpHG sind Wertpapierfirmen gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen, an denen relevante Geschäfte getätigt wurden. Die CORESTATE Bank GmbH hat in 2022 ausschließlich Geldmarktinstrumente und Inhaberschuldverschreibungen in Form von außerbörsliche Festpreisgeschäfte bzw. Eigenhandelsgeschäften getätigt. Die CORESTATE Bank kommt ihrer Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung insbesondere dadurch nach, dass sie marktnahe Preise stellt, wobei sie im Fall von illiquiden Produkten u.a. Marktdaten für ähnliche oder vergleichbar ausgestattete Finanzinstrumente (z.B. was die Besicherung oder den Beleihungsauslauf angeht) heranzieht. Fonds werden von der CORESTATE Bank direkt über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) vertrieben, die den Fonds auch verwaltet. Aufgrund des Direktvertriebs sind die Anforderungen an die Festlegung von Grundsätze zur Auftragsausführung gemäß § 82 WpHG sowie Art. 64 bis 70 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der EU-Kommission vom 25. April 2016 nicht einschlägig.

Gemäß § 82 Abs. 9 WpHG sind Wertpapierfirmen gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen, an denen relevante Geschäfte getätigt wurden. Die CORESTATE Bank GmbH hat in 2021 ausschließlich Geldmarktinstrumente und Inhaberschuldverschreibungen in Form von außerbörsliche Festpreisgeschäfte bzw. Eigenhandelsgeschäften getätigt. Die CORESTATE Bank kommt ihrer Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung insbesondere dadurch nach, dass sie marktnahe Preise stellt, wobei sie im Fall von illiquiden Produkten u.a. Marktdaten für ähnliche oder vergleichbar ausgestattete Finanzinstrumente (z.B. was die Besicherung oder den Beleihungsauslauf angeht) heranzieht. Fonds werden von der CORESTATE Bank direkt über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) vertrieben, die den Fonds auch verwaltet. Aufgrund des Direktvertriebs sind die Anforderungen an die Festlegung von Grundsätze zur Auftragsausführung gemäß § 82 WpHG sowie Art. 64 bis 70 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der EU-Kommission vom 25. April 2016 nicht einschlägig.

Gemäß §82 Abs. 9 WpHG sind Wertpapierfirmen gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen, an denen relevante Geschäfte getätigt wurden. Die CORESTATE Bank GmbH hat in 2020 keine relevanten Geschäfte getätigt, die unter die Veröffentlichungspflicht fallen.